Der Begriff „Recht auf Stadt“ ist ursprünglich nicht auf der Straße entstanden, sondern auf dem Arbeitstisch von Henri Lefebvre, einem französischen Soziologe der 1968er Jahre. Das „Recht auf Stadt“ wird von sozialen Bewegungen weltweit verwendet und wurde gerade zum Programm der New Urban Agenda von Habitat III. Der Begriff wird entweder mit Begeisterung angenommen oder als leerer Slogan diffamiert.
Gerade in Deutschland ist die Konsistenz des Begriffs umstritten: einige stadtpolitische Initiativen distanzieren sich von ihm, während städtische soziale Bewegungen seine kämpferische Wirkungskraft gerne nutzen bzw. ausnutzen.
Ziel des Vortrages ist es nicht, ein Urteil über diese Debatte zu fällen, sondern eine Auseinandersetzung mit dem „Recht auf Stadt“-Konzept selbst und seiner theoretischen Programmatik zu schaffen.
Nachdem Lefebvres Inhalt des Begriffs zusammengefasst wird und die Anwendung des Konzeptes auf unterschiedlichen Ebenen präsentiert wird, werden folgende Fragen diskutiert:
Ist „Recht auf Stadt“ ein Konzept von gestern?
Was kann er als Begriff in transnationalen Kampagnen oder für lokale Initiativen leisten?
Im Umundu Festival soll von der Zukunft unserer Städte die Rede sein. Gerade in der Stadt Dresden, in der trotz steigender Mietpreise der Kampf um Wohnraum noch marginal ist, erscheint eine Solidarisierung in Wohnungsfragen notwendig.
Wohnen ist – so die These – der Ausgangspunkt für die Entwicklung weiterer Handlungsfelder wie ökologische Stadtentwicklung, gesellschaftliche Solidarität, Schaffung von Freiräumen, usw.